Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für die von der Kfz-Sachverständigen Ulrike von Müller (nachfolgend auch „Auftragnehmerin“) angebotenen Dienstleistungen im Rechtsverhältnis zu dem gewerblichen oder privaten Auftraggeber (nachfolgend „Auftraggeber“) nach Maßgabe des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages. Gewerbliche Auftraggeber sind dabei ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.
1.2. Durch den Abschluss eines Dienstleistungsvertrages erkennt der Auftraggeber die jeweils aktuelle Version dieser AGB für alle Rechtsverhältnisse zwischen ihm und der Auftragnehmerin als verbindlich an.
1.3. Auf das Rechtsverhältnis zwischen der Auftragnehmerin und dem Auftraggeber finden ausschließlich diese AGB Anwendung. Abweichenden Regelungen oder Vorschriften des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Abweichende Regelungen oder Vorschriften des Auftraggebers finden auch dann keine Anwendung, wenn die Auftragnehmerin diesen nicht individuell ausdrücklich widerspricht. Einzelvertraglich und schriftlich können abweichende Vereinbarungen getroffen werden.
2. Vertragsgegenstand
2.1. Die Auftragnehmerin bietet als Dienstleistung:
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- Erstellen von Gutachten über Unfallschäden, Fahrzeugbewertungen, Lackschäden/Lackgutachten, technische Mängel, Reparaturkosten, Reparaturbestätigungen, Wertminderungen etc.
- Beratungen im Zusammenhang mit Kfz-Schäden und Fahrzeugbewertungen
- Schadengutachten für E-Bikes
- Der Auftraggeber erhält, sofern nicht anders vereinbart, das Gutachten im Original mit Lichtbildsatz. Weitere Ausfertigungen werden gegen gesonderte Berechnung zur Verfügung gestellt.
- Der Versand des Gutachtens an den Auftraggeber oder vom Auftraggeber benannte Dritte erfolgt allein auf Risiko des Auftraggebers.
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3. Auftragserteilung
3.1. Der Auftrag zur Gutachtenerstellung, zur Fahrzeugbewertung ist in der Regel schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich.
3.2. Der Auftraggeber hat der Auftragnehmerin alle zur ordnungsgemäßen Erstellung des Gutachtens/der Fahrzeugbewertung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom Auftraggeber zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch verschweigen von Tatsachen durch den Auftraggeber oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
3.3. Bei Bewertungen von Kraftfahrzeugen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Auftragnehmerin vor Erstellung des Gutachtens die die Verkehrssicherheit betreffenden Mängel, ihm bekannte versteckte Mängel sowie vorausgegangene Unfälle an dem zu prüfenden Fahrzeug mitzuteilen. Die zum Fahrzeug gehörenden Papiere (Fahrzeugbrief, -schein, Betriebserlaubnis usw.) sind – soweit vorhanden – vorzulegen; ebenso Originalrechnungen über Instandsetzungen, insbesondere Aufwendungen auszuweisen.
4. Vollmacht
Der Auftraggeber legitimiert die Auftragnehmerin zur Vornahme aller ihr erforderlichen und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.
5. Änderungen und Stornierungen von Aufträgen
5.1. Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und können mit bis zu 25% des sich aus der Honorartabelle ergebenen Grundhonorars zzgl. Nebenkosten abgerechnet werden.
5.2.Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Telefonoder E-Mail mitzuteilen. Stornierungskosten werden pauschal mit EUR 150,00 zzgl. Mehrwertsteuer und zzgl. anfallender Fahrtkosten berechnet.
6. Honorar und Zahlungsbedingungen
6.1. Das Sachverständigenhonorar berechnet sich bei Schadengutachten auf Grundlage der Schadenhöhe und setzt sich aus einem Grundhonorar, Nebenkosten und Zusatzkosten zusammen. Die Honorartabelle der Auftragnehmerin ist als Anhang 1 Bestandteil dieser AGB. Als Schadenhöhe sind im Reparaturfall die ausgewiesenen Reparaturkosten gemäß Gutachten netto zzgl. einer Wertminderung maßgebend. Bei einem Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges gemäß Gutachten unmittelbar vor dem Schadensereignis die Berechnungsgrundlage.
6.2. Bei zu vereinbarender Abrechnung auf Stundenbasis wird einem Verrechnungssatz von EUR 120,00 netto (nach JVEG) je Stunde zzgl. Nebenkosten in Rechnung gestellt.
6.3. Sämtliche aufgeführten EUR-Beträge verstehen sich stets zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.4. Das Sachverständigenhonorar für Sonderfahrzeuge (z.B. Wohnmobile/Wohnwagen bzw. Fahrzeuge, die im Kalkulationssystem DAT nicht erfasst sind) wird mit einem Aufschlag auf die Honorartabelle oder, wenn vereinbart, nach Stundenaufwand zzgl. der Nebenkosten abgerechnet.
6.5. Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken – entweder als Zeuge, Sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger, so wird die Differenz fällig zwischen der gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß dieser AGB.
6.6. Das Sachverständigenhonorar ist bei Abholung oder Zusendung und Eingang des Gutachtens/der Fahrzeugbewertung beim Auftraggeber (z.B. per Post oder E-Mail) unmittelbar fällig. Bei allen Zahlungen ist die Gutachten-/Rechnungsnummer anzugeben.
6.7.Die Vergütung des Sachverständigen richtet sich nach dem vereinbarten Honorar. Soweit nichts anderes vereinbart ist, richtet sich die Vergütung nach der Gebührenordnung für Kfz-Sachverständige. Die Zahlung ist nach Erhalt der Rechnung ohne Abzüge föllig. Der Auftraggeber gerät nach einer Frist von 14 Tagen nach Rechnungstellung in Verzug.
6.8. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.
6.9. Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung und Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts in Bezug auf fällige Zahlungsverpflichtungen nur insoweit berechtigt, als es sich bei den Forderungen um unstreitige oder titulierte Forderungen handelt.
7. Datenschutz
7.1. Die Auftragnehmerin nimmt den Schutz der Daten des Auftraggebers ernst. Eine umfassende Erklärung darüber, wie sie die Daten des Auftraggebers erhebt, speichert und verarbeitet, kann der Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin entnommen werden.
7.2. Dem Auftraggeber ist bekannt und er willigt darin ein, dass die zur Abwicklung des Auftrags erforderlichen persönlichen Daten von der Auftragnehmerin auf Datenträgern gespeichert werden. Der Auftraggeber stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Die gespeicherten persönlichen Daten werden von der Auftragnehmerin selbstverständlich vertraulich behandelt. Die Erhebung und Nutzung der personenbezogenen Daten des Auftraggebers erfolgt unter Beachtung der Datenschutzverordnung (DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG).
7.3. Dem Auftraggeber steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die Auftragnehmerin ist in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Auftraggebers verpflichtet, es sei denn, die entsprechenden persönlichen Daten werden aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Aufbewahrungspflichten benötigt.
8. Urheberrecht
Die Auftragnehmerin behält an den von ihr erbrachten Leistungen, soweit sie urheberrechtsfähig sind, das Urheberrecht. Insoweit darf der Auftraggeber das im Rahmen des Auftrages gefertigte Gutachten mit allen Aufstellungen, Berechnungen und sonstigen Einzelheiten nur für den Zweck verwenden, für den es vereinbarungsgemäß bestimmt ist. Eine Veröffentlichung des Gutachtens bedarf in jedem Falle der Einwilligung der Auftragnehmerin, Vervielfältigungen sind nur im Rahmen des Verwendungszwecks des Gutachtens gestattet.
9. Haftungsausschluss
9.1. Die Auftragnehmerin haftet unbeschränkt, sofern die haftungsbegründenden Pflichtverletzungen vorsätzlich oder grob fahrlässig begangen worden sind. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sowie Kardinalspflichten und beschränkt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der vorstehenden Pflichten haftet die Auftragnehmerin nicht.
9.2. Die Auftragnehmerin ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Sofern innerhalb eines Monats nach Empfang der Expertise keine Nachbesserung verlangt wird, ist eine Haftung dann ausgeschlossen, wenn es sich um offensichtliche Mängel handelt oder der Auftraggeber ein Unernehmer war.
9.3. Die Haftungsbeschränkungen der vorstehenden Absätze gelten nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
9.4. Ist die Haftung der Auftragnehmerin ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
10. Rechtswahl – Gerichtsstand – Schlussbestimmungen
10.1. Für die Verträge nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
10.2. Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Geschäftssitz der Auftragnehmerin. Diese ist jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an seinem Geschäftssitz zu verklagen.
10.3. Verbraucher haben die Möglichkeit, eine alternative Streitbeilegung zu nutzen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Auftraggeber unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ aufrufen kann. Dort finden sich Informationen über die Online-Streitbeilegung und sie dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Streitbeilegung von Streitigkeiten, die aus Online-Kaufverträgen oder Online-Dienstleistungsverträgen resultieren.
10.4. Darüber hinaus ist die Auftragnehmerin nicht verpflichtet oder bereit, an einem außergerichtlichen Schlichtungsverfahren von einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10.5. Sollte eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
11. Widerrufsrecht und Widerrufsbelehrung
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen steht dem Auftraggeber, ist er eine natürliche Person, die einen Vertrag mit der Auftragnehmerin abschließt zu einem Zweck, der überwiegend weder seiner gewerblichen noch selbstständigen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), ein Widerrufsrecht zu.
11.1. Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht greift in der Regel nur, wenn der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz (z.B. telefonisch, online) abgeschlossen wurde. Bei Verträgen, die in den Geschäftsräumen der Auftragnehmerin geschlossen werden, besteht kein Widerrufsrecht.
11.2. Widerrufsfrist
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage, beginnend mit dem Vertragsabschluss oder der Erteilung der Widerrufsbelehrung. Innerhalb dieser Frist kann der Verbraucher den Vertrag widerrufen, ohne Gründe angeben zu müssen.
11.3. Folgen des Widerrufs
Nach einem wirksamen Widerruf erlischt der Vertrag. Für die Bearbeitung des Widerrufs wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 50,00 verlangt.
11.4. Kein Anspruch auf das Gutachten
11.4.1. Die Auftragnehmerin hat keinen Anspruch darauf, das Gutachten zu erstellen oder dem Kunden zu übergeben.
11.4.2. Rückabwicklung des Vertrags: Wurde bereits eine Zahlung geleistet, muss die Auftragnehmerin diese zurückerstatten.
11.5. Erbrachte Dienstleistungen und Wertersatz
Fall die Auftragnehmerin bereits vor dem Widerruf mit der Arbeit begonnen hat (z.B. die Begutachtung des Fahrzeugs durchgeführt hat), können besondere Regelungen greifen.
11.6. Zustimmung zum Beginn der Dienstleistung
In vielen Fällen wird die Auftragnehmerin dem Auftraggeber vorab darüber informieren, dass sie vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Arbeit beginnen möchte. Der Auftraggeber muss diesem vorzeitigen Beginn ausdrücklich zustimmen. Wenn der Auftraggeber seine Zustimmung gibt, beginnt die Dienstleistung sofort.
11.7.Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen
Wenn die Auftragnehmerin bereits mit der Begutachtung begonnen hat oder diese sogar schon abgeschlossen ist, bevor der Widerruf erklärt wird, kann sie für die bereits erbrachte Leistung einen angemessenen Wertersatz verlangen. Das bedeutet, der Auftraggeber muss anteilig für die Arbeit zahlen, die bis zum Zeitpunkt des Widerrufs geleistet wurde.
11.8. Kein Widerrufsrecht bei vollständiger Leistungserbringung
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Auftragnehmerin ihre Leistung vollständig erbracht hat (z.B. das Gutachten fertiggestellt und dem Auftraggeber übergeben hat) und der Auftraggeber ausdrücklich zugestimmt hat, dass die Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist vollständig erbracht werden soll.
11.9. Zusammenfassung
11.9.1. Ein Widerruf ist nur innerhalb von 14 Tagen möglich, sofern der Vertrag im Fernabsatz oder außerhalb der Geschäftsräume abgeschlossen wurde.
11.9.2. Bei bereits erbrachter (teilweiser) Leistung durch die Auftragnehmerin kann diese einen Wertersatz verlangen.
11.9.3. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Auftragnehmerin die Dienstleistung vollständig erbracht hat und der Auftraggeber dies ausdrücklich gewünscht hat.
11.9.4. Die Bearbeitungspauschale für einen Widerspruch beträgt EUR 50,00.
Stand: 01.10.2024
