KFZ Gutachter
Für Lübeck und Ostholstein
Ihr kompetenter, zertifizierter Partner für unabhängige Schadensgutachten, Lackbewertungen und Fahrzeugbewertung.
Mitglied im VKS
Wir sind ordentliches Mitglied im Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen (VKS). Diese Mitgliedschaft bestätigt unsere fachliche Qualifikation und unsere hohe Arbeitsqualität. Sie zeigt, dass wir nach geprüften Standards arbeiten und unseren Kunden verlässliche, professionelle Gutachten bieten.
über mich
„Mein geschultes Auge erkennt selbst kleinste Mängel und sorgt dafür, dass Ihr Fahrzeug die bestmögliche Betreuung erhält.“
Zuverlässig – Kompetent – Zertifiziert
Mit 20 Jahren Berufserfahrung in der Werkstatt als gelernter Fahrzeuglackierer-Meister weiß ich genau, worauf es ankommt und welcher Reparaturweg der richtige ist. Mein geschultes Auge erkennt selbst kleinste Mängel und sorgt dafür, dass Ihr Fahrzeug die bestmögliche Betreuung erhält.
Ich halte mich fortlaufend über die neuesten Technologien und Entwicklungen in der Lackierung auf dem Laufenden und stehe in regelmäßigem Austausch mit Karosserie- und Lackierbetrieben. So kann ich Ihnen fundierte Gutachten anbieten und sicherstellen, dass alles nach den höchsten Standards erfolgt.
Vertrauen Sie auf meine Expertise, um den Wert Ihres Fahrzeugs zu garantieren!
Wussten sie, dass…
… für eine umfassende Schadenabwicklung ein qualifiziertes Beweissicherungs-Gutachten unerlässlich ist? Bei unverschuldeten Unfällen haben Sie das Recht, den Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen! Nutzen Sie diese Möglichkeit, um sicherzustellen, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.
unfallgutachten
Sind Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt und unsicher, wie Sie weiter verfahren sollen? Das ist völlig verständlich! Ich biete Ihnen professionelle Unterstützung und dokumentiere mit erfahrenem Blick sorgfältig alle Mängel an Ihrem Fahrzeug.
Danach erstelle ich ein unabhängiges Schadengutachten, sodass Sie im Anschluss den Schaden bei der gegnerischen Versicherung geltend machen können.
lackgutachten
Ein Lackgutachten wird immer dann benötigt, wenn der Zustand der Lackierung bewertet werden soll, da sie das äußere, schützende Kleid eines Fahrzeugs darstellt.
Das Gutachten dient als Nachweis für die Unfallfreiheit oder bestätigt, dass eine Reparatur sach- und fachgerecht durchgeführt wurde. Zudem kommt es zum Einsatz, wenn nach der Reparatur Unstimmigkeiten in der Qualität oder Ausführung auftreten.
wussten sie, dass...
... das deutsche Schadensersatzrecht Ihnen im Falle eines Unfallschadens umfassende Rechte zusichert? Im Vergleich zu vielen anderen europäischen Ländern sind Ihre Ansprüche hier besonders vielfältig! Dazu gehören unter anderem Nutzungsausfall, Wertminderung, Abschleppkosten, Mietwagenkosten und sogar An- und Abmeldekosten.
Zusätzlich haben Sie auch Anspruch auf die Kosten für einen Rechtsanwalt sowie einen Gutachter Ihrer Wahl, wobei die gegnerische Versicherung diese Kosten übernehmen muss. So sind Sie im Schadensfall optimal geschützt!
e-auto gutachten
Mit der zunehmenden Verbreitung von Elektrofahrzeugen ist das Fachwissen von Kfz-Sachverständigen mehr denn je gefragt. Elektroautos bringen spezielle Anforderungen in Bezug auf Sicherheit und Technik mit sich, insbesondere bei der Schadenbewertung. Ein qualifizierter Sachverständiger muss nicht nur die traditionellen Fahrzeugmerkmale, sondern auch die komplexen elektrischen Systeme und Hochvolt-Komponenten genau verstehen. Dies gewährleistet eine präzise Bewertung und sichert die Interessen der Fahrzeughalter in jedem Schadensfall.
Als zertifizierter Sachverständiger verfüge ich über die notwendigen Hochvolt-Kenntnisse, die für die Gutachtenerstellung von Vollelektro- und Hybridfahrzeugen erforderlich sind.
e-bike gutachten
Bei einem Unfall oder Schaden an Ihrem Fahrrad wird ebenfalls ein Gutachten erstellt. Besonders bei E-Bikes und hochwertigen Fahrrädern können die Reparaturkosten schnell sehr hoch ausfallen.
Ein Gutachten erfasst alle wichtigen Informationen und Schäden für die Schadenregulierung, sodass Sie zügig wieder in den Sattel steigen können.
Wussten sie, dass…
… die Schadenhöhe bei modernen Fahrzeugen mit ihren zahlreichen elektronischen Helfern und Assistenzsystemen oft schwer abzuschätzen ist? Viele Versicherungen übernehmen die Kosten für Gutachten nur bei Schäden über 750 Euro, der sogenannten Bagatellgrenze, die bei modernen Fahrzeugen meist sehr schnell erreicht ist.
Aber keine Sorge: Ihnen steht dennoch eine rechtssichere Bewertung in Form eines Kostenvoranschlags zu, auch wenn der Schaden darunter liegt!
fahrzeugbewertung
Sie möchten Ihr Auto verkaufen, sind sich aber unsicher über den aktuellen Marktwert? Benötigen Sie eine Bewertung für eine Vermögensfeststellung? Oder besitzen Sie ein besonderes und wertvolles Fahrzeug?
Als zertifizierter Kfz-Gutachter ermittele ich präzise den Zustand aller wertrelevanten Fahrzeugmerkmale und erstelle anschließend ein detailliertes Dokument mit einer fundierten Einschätzung des Wertes Ihres PKWs.
oldtimergutachten
Benötigen Sie ein Gutachten zur Versicherungseinstufung oder Wertfeststellung Ihres Oldtimers?
Dann sind Sie bei mir genau richtig! Ein Fahrzeug kann als Oldtimer anerkannt werden, wenn es seit seiner ersten Zulassung 30 Jahre alt ist. In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, es im Rahmen einer Oldtimerabnahme nach § 23 bei einer amtlich anerkannten Prüfstelle umschlüsseln zu lassen, um von einem H-Kennzeichen oder einer roten 07er Nummer zu profitieren.
Als zertifizierter, unabhängiger Kfz-Gutachter ermittele ich fachmännisch die Zustandsnote Ihres Klassikers, damit Sie Ihre Pläne erfolgreich umsetzen können. Ungewissheit über den Wert Ihres Oldtimers kann kostspielig werden – damit ist jetzt Schluss!
Sie können darauf vertrauen, dass ich die Zustandsnote und den tatsächlichen Wert Ihres Klassikers zuverlässig und genau bestimme.
Häufig gestellte Fragen
Wer kommt für die Kosten des Schadengutachtens auf und wie hoch sind diese?
Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers trägt die Kosten für die Beauftragung eines unabhängigen Sachverständigen, vorausgesetzt, der Geschädigte hat keine Schuld am Unfall. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Schadensumme und orientiert sich in der Regel an den Vorgaben des BVSK-Tableaus oder den Richtlinien der Versicherungen.
Wie lange dauert die Erstellung des Schadengutachtens?
In der Regel benötigt die Erstellung eines Kfz-Gutachtens bei einem üblichen Schaden von der Begutachtung bis zur Fertigstellung etwa einen Tag, sofern kein Restwert ermittelt werden muss. Falls jedoch ein Restwert ermittelt werden muss, kann die Gutachtenerstellung etwa 2 bis 3 Tage in Anspruch nehmen.
Wann kann ich das Fahrzeug zur Reparatur bringen?
Nachdem Sie Rücksprache mit der Versicherung des Unfallverursachers (regulierende Versicherung) gehalten haben und die Übernahme der Reparaturkosten bestätigt wurde, können Sie Ihr Fahrzeug jederzeit in der Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen. Es ist nicht notwendig und auch nicht empfehlenswert, die von der Versicherung vorgeschlagenen Partnerwerkstätten aufzusuchen. Für die Dauer der Reparatur haben Sie Anspruch auf ein angemessenes Ersatzfahrzeug, falls Sie eines benötigen.
Kann ich mir die Schadensumme auszahlen lassen?
Nach einem Unfall haben Sie grundsätzlich das Recht, sich die Kosten für die Unfallreparatur von der gegnerischen Versicherung auszahlen zu lassen. Es ist möglich, den Schaden selbst zu reparieren oder sogar keine Maßnahmen zu ergreifen. In diesem Fall sollten Sie jedoch beachten, dass, wenn Sie den Schaden selbst reparieren, die Versicherung darüber durch eine Reparaturbestätigung informiert werden muss.
Habe ich Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug nach einem Unfall und wer trägt die Kosten?
Sie haben grundsätzlich Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug, wenn Ihr Auto bei einem unverschuldeten Unfall beschädigt wurde und repariert werden muss. Die Kosten für das bereitgestellte Fahrzeug werden von der gegnerischen Versicherung übernommen, und zwar so lange, wie es notwendig ist.
Benötige ich einen Anwalt und wer übernimmt die Kosten?
In der Regel gilt: Wenn Sie ohne eigenes Verschulden in einen Unfall verwickelt sind, übernimmt die gegnerische Haftpflichtversicherung die Anwaltskosten.
